Kai-Daniel Friedrich

Kai-Daniel Friedrich, geboren 1982, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Bonn und Köln. Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahr 2009 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, den er 2012 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.

Seit August 2012 ist Kai-Daniel Friedrich als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig, die seinerzeit von Rechtsanwalt Ralf Kurtenacker gegründet wurde. Über viele Jahre hinweg wirkte er maßgeblich am Ausbau der Kanzlei, an der fachlichen Profilbildung sowie an der Weiterentwicklung der Standorte mit.

Im Jahr 2019 wurde er Partner von Rechtsanwalt Kurtenacker. Nach dessen Ausscheiden im September 2022 übernahm Kai-Daniel Friedrich die alleinige Verantwortung für die Kanzlei und führt diese seither mit klarer fachlicher und organisatorischer Ausrichtung fort.

Ein wesentlicher Schritt dieser Weiterentwicklung ist die Fortführung der Kanzlei als FRIEDRICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab dem 1. Januar 2026. In seiner Funktion als Geschäftsführer verantwortet Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich die strategische, organisatorische und rechtliche Ausrichtung der Gesellschaft und steht für eine strukturierte, verlässliche und langfristig angelegte Kanzleiführung.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse ist ihm von der Rechtsanwaltskammer Koblenz die Führung der Fachanwaltsbezeichnungen für Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht verliehen worden.

Friedrich
Rechtsanwälte

Poststraße 30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: +49 (0)2641 9085600

Direkter Kontakt zu
Kai-Daniel Friedrich
kai.friedrich@friedrich.legal

Zwei vertikale parallele Linien unterschiedlicher Länge auf weißem Hintergrund.

Interessenschwerpunkt

  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Fortbildung

  • Fachanwaltslehrgang Medizinrecht
  • Fachanwaltslehrgang Strafrecht
  • Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht

Auszeichnung

  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ führen.
  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen.
  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen.

Mitgliedschaft

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein
  • Beirat der Rechtsanwälte des BVSK e.V.
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